Das Krematorium Hannover

Mehr Sicherheit und Umweltschutz durch Zukunftsvorsorge

Auf dem Gelände des Stadtfriedhofes Lahe betreibt die FBG auf einem Areal von 2552 qm das Krematorium Hannover. Erbaut wurde es 1997 durch den damaligen Feuerbestattungsverein Hannover und Niedersachsen w.V. als erstes privatwirtschaftlich finanziertes Krematorium Deutschlands. Heute zählt es nach weiteren, zukunftsorientierten Ausbaumaßnahmen zu den bundesweit leistungsfähigsten privaten Feuerbestattungsanlagen.

Unter Einsatz einer bewährten Verfahrenstechnik sowie modernster Umwelt-Technologie verfügt das Krematorium Hannover jetzt über fünf vollautomatische Einäscherungsanlagen, die als vorbildlich für technische Sicherheit und problemfreien Umweltschutz gelten.

Das Vorzeige-Ergebnis: Die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte der 27. Bundes-Emissionsschutz-Verordnung werden nicht nur sicher eingehalten, sondern zum großen Teil deutlich unterschritten.

Ein willkommener Nebeneffekt: Durch die Einbindung des Abgaskühlsystems in die Abwärmenutzungsanlage wird nicht nur der eigene Wärmebedarf während des Einäscherungsbetriebes gesichert, es werden auch sämtliche Gebäude auf dem Stadtfriedhof Lahe einschließlich der angrenzenden Wohngebäude mit Wärme versorgt.

Das Erfolgskonzept „Krematorium Hannover“ folgt einem dynamischen Entwicklungsprozess. Dies bedeutet eine bleibende Herausforderung für die FBG und ihre Gesellschafter, die Gebrüder Lautenbach, August Kasten, Jan Burmeister-Wiese, den Fachverband Hannoverscher Bestatter e.V. sowie den Förderkreis Bestattungswesen Hannover und Umgebung GdbR.

Rechtliche Auflagen

Was bei einer Einäscherung beachtet werden muss

Die organisatorischen Abläufe bei einer Erdbestattung sind den meisten Menschen durch persönliche Trauererlebnisse bekannt. Aber unter welchen rechtlichen Auflagen läuft eine Einäscherung eigentlich ab?

Grundsätzlich sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen dem Bestatter schriftlich bekunden. Die FBG veranlasst die vorgeschriebene zweite Leichenschau durch einen von der Region ermächtigten Amtsarzt. So soll sichergestellt werden, dass eine Einäscherung nur erfolgt, wenn die Todesursache eindeutig geklärt ist. Das Krematorium wiederum muss eine lückenlose Identifikation des Verstorbenen vor, während und nach der Einäscherung gewährleisten.

Dazu gehört u.a. auch, dass auf jedem Verschlussdeckel einer Aschekapsel die Einäscherungsnummer, alle Vor- und Zunamen des Verstorbenen, sein Geburtstag, das Sterbedatum, der Einäscherungstag sowie das ausführende Krematorium angegeben werden muss. Doch erst ein kleiner, feuerfester Schamottestein, der vor der Feuerbestattung bereits auf dem Sargdeckel liegt, wird zum sicheren Nachweis für die verwechselungsfreie Einäscherung eines Verstorbenen.

Wenn die auf der Oberfläche des Schamottesteins eingestanzte Einäscherungsnummer identisch ist mit der auf dem Verschlussdeckel der Aschekapsel, ist jeder Irrtum ausgeschlossen. Der Schamottestein wird der Aschekapsel vor ihrem Verschluss beigelegt.

  • Die Wärmeauskopplung: Ein wichtiger Baustein im Umweltschutz-Konzept der Gesamtanlage
  • Die große Maschinenhalle: modernste Filter- und Umweltschutztechnik über zwei Etagen
  • Die Lüftungstechnik: Unentbehrlich für ein um- weltfreundliches „Betriebsklima“

Mehr Umweltschutz zugunsten der Lebenden

Gewissenhafte Arbeit zwischen Pietät und modernster Technik

Die Einäscherung eines verstorbenen Menschen ist für unsere Mitarbeiter, die im
Krematorium Hannover tagtäglich einen verantwortungsvollen Dienst tun, eine gewissenhafte Arbeit zwischen Pietät und modernster Technik. Dabei steuern sie den Einsatz einer komplexen Technologie, ohne die mehr Umweltschutz zugunsten der Lebenden nicht möglich wäre.

Dazu zählt vor allem die Luftreinhaltung. Sie wird ständig kontrolliert. Automatisierte Mess-Systeme sorgen für Basisdaten, für eine lückenlose Überwachung und Dokumentation. Konkret bedeutet dies: Die Einäscherung des Verstorbenen im Holzsarg erfordert eine Strahlungswärme von mindestens 850 Grad Celsius. Ab dieser Temperatur können sich keine schädlichen Dioxine mehr bilden.
Um Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle, zu binden, müssen zunächst die ca. 1100 Grad heißen Verbrennungsgase auf etwa 120 Grad heruntergekühlt werden. Erst dann können mit aufwendiger Technik die noch vorhandenen, die Umwelt belastenden Schadstoffe, herausgefiltert werden. Auch das giftige Kohlenmonoxyd lässt sich im Entstehen durch unsere präzise gesteuerte Technologie verhindern. Auf diese Weise werden alle gesetzlich geforderten Grenzwerte im Krematorium Hannover deutlich unterschritten.

Ein eindrucksvoller Leistungsnachweis für einen Maschinenpark, dessen technische Kapazitäten zu zwei Drittel der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen.

Die Feuerbestattung: Historischer Überblick

Ein dorniger Weg vom antiken Brauch bis zum zwanglosen „Friedwald“

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