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Historische Entwicklung
Die Feuerbestattung hat in der Menschheitsgeschichte eine lange Tradition. Schon in der antiken Welt nahmen die Menschen auf diese Weise mit ehrfürchtigem Respekt von ihren Toten Abschied. In unserem Kulturkreis wurde sie im Zuge der Aufklärung Ende des 18. Jh. aus hygienischen Gründen »wiederentdeckt«.
Als Folge der rechtlichen Gleichstellung mit der Erdbestattung im Jahre 1934 und der erst in der Nachkriegszeit zunehmenden kirchlichen Akzeptanz gewann die Feuerbestattung in Deutschland beständig an Bedeutung. Ihr Anteil im Vergleich mit der Erdbestattung liegt heute bundesweit bei rd. 40%, in manchen nördlichen bzw. östlichen Bundesländern sogar schon über 50%.
Rechtliche Auflagen
Ohne Frage sind die Erd- und Feuerbestattung ebenso wie die Trauerfeier ein Teil unseres kulturellen Erbes und damit unserer kulturellen Identität.
Die organisatorischen Abläufe bei einer Erdbestattung sind den meisten Menschen durch persönliche Trauererlebnisse bekannt. Aber unter welchen rechtlichen Auflagen läuft eine Einäscherung eigentlich ab?
Grundsätzlich sollte eine handschriftliche Willenserklärung vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen dem Bestatter schriftlich bekunden.
Die FBG veranlasst die vorgeschriebene zweite Leichenschau durch einen von der Region ermächtigten Amtsarzt. So soll sichergestellt werden, dass eine Einäscherung nur erfolgt, wenn die Todesursache eindeutig geklärt ist. Das Krematorium wiederum muss eine lückenlose Identifikation des Verstorbenen vor, während und nach der Einäscherung gewährleisten.
Pietät und Umwelt
Unsere eigenen hohen Ansprüche an eine würdevolle und zeitgemäße Feuerbestattung sowie die für ein Krematorium geltenden Auflagen und Gesetze erfordern den Einsatz modernster Technologie. Unser Motto: Umweltschutz und Sicherheit zugunsten der Lebenden.
Dazu zählt vor allem die Luftreinhaltung. Sie wird ständig kontrolliert. Automatisierte Mess-Systeme sorgen für Basisdaten, für eine lückenlose Überwachung und Dokumentation. Konkret bedeutet dies: Die Einäscherung des Verstorbenen im Holzsarg erfordert eine Strahlungswärme von mindestens 850 °C. Ab dieser Temperatur können sich keine schädlichen Dioxine mehr bilden.
Um Schadstoffe wie z.B. Schwermetalle zu binden, müssen zunächst die ca. 1100 Grad heißen Verbrennungsgase auf etwa 120 Grad heruntergekühlt werden. Erst dann können mit aufwendiger Technik die noch vorhandenen, die Umwelt belastenden Schadstoffe, herausgefiltert werden.
Auch das giftige Kohlenmonoxyd lässt sich im Entstehen durch eine präzise gesteuerte Technologie verhindern. Auf diese Weise werden alle gesetzlich geforderten Grenzwerte im Krematorium Hannover deutlich unterschritten.
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